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GRUNDSTÜCKSENTWÄSSERUNG

Hier fängt alles an – im Haus wird geduscht, gewaschen, geputzt und das WC benutzt. Der Fluss des Abwassers nimmt hier seinen Lauf, zunächst durch die Rohrleitungen auf dem eigenen Grundstück.

Damit hier nicht schon alles „schief läuft“, gibt es einige Regeln, die es zu beachten gilt. So müssen z.B. die Schmutzwasserleitungen dicht sein, damit kein ungereinigtes Abwasser im Untergrund versickern und das Grundwasser verschmutzen kann. Es darf kein Regenwasser in die Schmutzwasserkanalisation eingeleitet werden – und auch kein Schmutzwasser in den Regenwasserkanal! Die Leitungen müssen durch Kontrollschächte und Inspektionsöffnungen zugänglich sein, damit eine Verstopfung nicht gleich zu einem unlösbaren Problem wird.

In der Regel bis zum 31.12.2040 müssen alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer für ihre privaten Schmutzwasserleitungen und -schächte einen Dichtheitsnachweis erbringen. Dieses erfolgt entweder über eine optische Inspektion mit einer Kanalfernsehanlage oder über eine Dichtheitsprüfung mit Luft bzw. Wasser. Weitere Informationen erhalten Sie im Internet bei der Wasserbehörde des Kreises Stormarn unter
www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/wasserwirtschaft/dichtheitspruefung.html.

Auch das Land Schleswig-Holstein stellt Informationen über die Dichtheitsprüfungen auf Privatgrundstücken zur Verfügung. Diese finden Sie unter diesem Link.

Bestimmte Stoffe führen zu großen Problemen sowie unnötigen Kosten in der öffentlichen Kanalisation und im Klärwerk, wenn sie zusammen mit dem Abwasser entsorgt werden. Deshalb gehören Feuchttücher, Binden, Windeln, Medikamente, Plastikteile, Lösungsmittel, Altöl, Speisereste, Fett usw. nicht in die Toilette!

Das Abwasser von Grundstücken in Außenbereichen, in denen keine öffentliche Schmutzwasserkanalisation vorhanden ist, muss in vollbiologischen Kleinklär-anlagen vor Ort gereinigt oder über abflusslose Sammelgruben entsorgt werden.

Detaillierte Informationen über den Bau, den Betrieb und die Wartung von Kleinkläranlagen erhalten Sie in dem Kleinkläranlagenmerkblatt des Landes Schleswig-Holstein.

Die Stadtwerke Bad Oldesloe sind für die Abfuhr der in Kleinkläranlagen oder Sammelgruben anfallenden Schlämme bzw. Abwässer zuständig.

Die vollständigen „Spielregeln“ finden Sie in unseren Abwassersatzungen im Downloadbereich.



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